Trotz der Ähnlichkeit der Begriffe muss unterschieden werden. Bei der Diffamierung handelt es sich um den konkreten Akt des Kommunizierens der verletzenden Aussage. Hingegen stellt das Ins-falsche-Licht-Rücken den Begriff der Persönlichkeitsverletzung als Untertheorie aus dem Deliktsrecht, Tort Theory, dar.
Sehr anschaulich beschrieben ist der Unterschied zwischen Defamation und False Light in Jews for Jesus, Inc. v. Rapp, Az. SC06-2491. Das Urteil nennt die Tatbestandsmerkmale. Unter anderem erfordert im Recht von Florida die Defamation eine Öffentlichmachung der verletzenden Äußerung.
(1) publication; (2) falsity; (3) actor must act with knowledge or reckless disregard as to the falsity on a matter concerning a public official, or at least negligently on a matter concerning a private person; (4) actual damages; and (5) statement must be defamatory. AaO 13.Das False Light erfordert dagegen nur eine Öffentlichkeit, in Verbindung mit folgenden Merkmalen
(1) publicity; (2) falsity; (3) actor must act with knowledge or reckless disregard as to the falsity; (4) actual damages; (5) publicity must be highly offensive to a reasonable person; and (6) publicity must be about the plaintiff. AaO 14.führte das einzelstaatliche Gericht aus.
Dem deutschen Allgemeinen Persönlichkeitsrecht kommt der Begriff False Light näher, da dies vor allem mentale und emotionale Auswirkungen erfasst. Unter Defamation hingegen fallen Äußerungen, die dazu geeignet sind, jemanden in seiner öffentlichen Wertschätzung herabzusetzen oder seinen Ruf zu schädigen bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes, folglich mit der deutschen Verleumdung im straf- sowie im zivilrechtlichen Sinne vergleichbar.