Der Tourist kann auf Warenmärkten kaum ein Original von einer Fälschung unterscheiden. Eine Fälschung einer Rolex für nur $25 oder eine günstige Designerhandtasche sind für den Touristen verlockend. Sollte man so etwas kaufen? Plagiate erkennt man unter anderen daran, dass Händler die meist in Plastiktüten verpackte Ware sehr billig anbieten. Die Folgen bei einem Fund durch die Zollbeamten in Deutschland sind vielfältig. Der deutsche Zoll versteht bei der Einfuhr von Plagiaten keinen Spaß.
Die Beschlagnahme der Ware sowie die Einleitung eines zivilrechtlichen Schadensersatz- und Unterlassungsverfahrens auf Antrag des geschädigten Unternehmens stellen die Regel dar. Wenn für den Zoll gewerblicher Missbrauch erkennbar ist, kann auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, wobei eine Freiheitstrafe bis zu fünf Jahren möglich ist.
Eine Ausnahme für mitgebrachte Fälschungen greift, wenn die Fälschungen die Reisefreigrenze von 430,00 Euro unterschreiten und kein kommerzieller Charakter bei der Einfuhr erkennbar ist. Ausschlaggebend ist der Preis, den ein Urlauber bezahlt hat, und nicht, was die Originale kosten. Führt man mehrere Plagiate mit sich, überschreitet man die Grenze schnell und muss beim Zoll alles abgeben. Die Untersuchung des Gepäcks beginnt schon vor der Zollkontrolle. Besonders problematisch ist es, wenn die Plagiate nicht ausschließlich für den privaten Bedarf gedacht sind.
Die meisten stichprobenartigen Kontrollen finden gerade bei Passagieren von Zielen außerhalb der EU statt. Der Aufkleber auf dem Gepäckstück verrät den Zollbehörden, aus welchem Land man einreist.
Die Freude am vermeintlich günstig erworbenen Schnäppchen kann schnell vergehen!