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Mittwoch, den 06. April 2011

Vertrag mit SMS, IM, Statusmeldung geändert?  

.   Wer Verträge schreibt, muss sich neue Gedanken über die Schriftformklausel machen. Ein Gericht in Florida sieht die Änderung des Vertrags durch einen kurzen IM-Austausch als wirksam an, obwohl der Vertrag die Schriftform für Änderungen vorschreibt: CX Digital Media, Inc. v. Smoking Everywhere, Inc., 09-62020-CIV-Altonga (S.D. Fl.; Mar. 23, 2011).

Beim Entwurf des Vertrages ist also zu erwägen, wie eine SMS wirken soll. Dem Gericht reicht schon dieser Austausch, wenn sich eine Partei darauf verlässt:
Meine Quote reicht mir nicht.

Sollen wir die Obergrenze abschaffen?

Klasse!
Vertragsänderungen per SMS, EMail, IM oder Statusmeldungen in Social Media sind nicht unüblich. Sie sind auch praktisch. Sie können jedoch auch gefährlich sein. Eine echte Unterschrift bremst, kann jedoch Beweissicherheit schaffen und bestätigen, dass eine spontane Kurznachricht eine ernste Willenserklärung bedeutet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.