Vertrag mit SMS, IM, Statusmeldung geändert?
CK • Washington. Wer Verträge schreibt, muss sich neue Gedanken über die Schriftformklausel machen. Ein Gericht in Florida sieht die Änderung des Vertrags durch einen kurzen IM-Austausch als wirksam an, obwohl der Vertrag die Schriftform für Änderungen vorschreibt: CX Digital Media, Inc. v. Smoking Everywhere, Inc., 09-62020-CIV-Altonga (S.D. Fl.; Mar. 23, 2011).
Beim Entwurf des Vertrages ist also zu erwägen, wie eine SMS wirken soll. Dem Gericht reicht schon dieser Austausch, wenn sich eine Partei darauf verlässt:
Beim Entwurf des Vertrages ist also zu erwägen, wie eine SMS wirken soll. Dem Gericht reicht schon dieser Austausch, wenn sich eine Partei darauf verlässt:
Meine Quote reicht mir nicht.Vertragsänderungen per SMS, EMail, IM oder Statusmeldungen in Social Media sind nicht unüblich. Sie sind auch praktisch. Sie können jedoch auch gefährlich sein. Eine echte Unterschrift bremst, kann jedoch Beweissicherheit schaffen und bestätigen, dass eine spontane Kurznachricht eine ernste Willenserklärung bedeutet.
Sollen wir die Obergrenze abschaffen?
Klasse!