Nicht nur die Gesellschaft haftet daher der anderen Vertragspartei für die Verletzung, sondern auch er persönlich, entschied am 6. Aril 2011 das in New York City angesiedelte Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Dolphin Direct Equity Partners v. Interactive Motorsports & Entertainment Corp., Az. 10-1547, mit einer kurzen, doch lesenswerten Begründung.
Nicht nur die Gesellschaft haftet daher der anderen Vertragspartei für die Verletzung, sondern auch er persönlich, entschied am 6. Aril 2011 das in New York City angesiedelte Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Dolphin Direct Equity Partners v. Interactive Motorsports & Entertainment Corp., Az. 10-1547, mit einer kurzen, doch lesenswerten Begründung.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.