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Freitag, den 08. April 2011

Wiedererlangung der deutschen Staatsbürgerschaft  

CH - Washington.   Ehemalige deutsche Staatsbürger können nach § 13 StAG wieder einge­bürgert werden. Hat ein Deutscher ab dem 1. Januar 2000 eine neue auslän­dische Staatsange­hörigkeit angenommen und keine Beibehaltungs­genehmigung für die deutsche Staatsan­gehörigkeit beantragt, führt dies zu einem Verlust der deutschen Staatsan­gehörigkeit.

Durch die Veränderung der Verwaltungs­praxis des Bundesver­waltungsamts seit November 2010 ist es nun möglich, in den Fällen, in denen ein gebürtiger deutscher Staatsan­gehöriger seine Staatsan­gehörigkeit nach § 25 StAG seit dem 1. Januar 2000 verloren hat, weil er nicht rechtzeitig eine Beibehaltungs­genehmigung beantragt hat, eine Wiederein­bürgerung nach § 13 StAG unter erleich­terten Voraus­setzungen zu erlangen. Es handelt sich hierbei um eine Kann- und damit um eine Ermessens­vorschrift, so dass kein Anspruch auf Wiederein­bürgerung besteht. Voraus­setzungen sind, dass bei recht­zeitiger Antrag­stellung eine Beibehaltungs­genehmigung erteilt worden wäre sowie Bindungen an Deutschland vorliegen.

Grundsätzlich ist bei einer Einbür­gerung die bisherige Staatsan­gehörigkeit aufzugeben, wobei im Einzelfall Ausnahmen möglich sind.

Der Wiedereinbürgerungs­antrag und die weiteren Unterlagen sind beim zuständigen deutschen Konsulat einzureichen. Die deutsche Botschaft in Washington hält auf ihrer Webseite Germany.info zahlreiche Infor­mationen bereit.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.