Die eigentümlichen deutschen persönlichkeitsrechtsverletzenden Offenlegungspflichten von Webseiteninhabernamen, Steuernummern und privaten Kontaktinformationen, die Betreiber Kriminellen wie Stalkern und Phishern ausliefern müssen und das Recht auf Anonymität und Privatsphäre wertlos machen, bleiben unerwähnt, obwohl ihre potentiellen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Person und Wohnung in Deutschland den im Bericht genannten Menschenrechtsverletzungen Libyens entsprechen.
Die eigentümlichen deutschen persönlichkeitsrechtsverletzenden Offenlegungspflichten von Webseiteninhabernamen, Steuernummern und privaten Kontaktinformationen, die Betreiber Kriminellen wie Stalkern und Phishern ausliefern müssen und das Recht auf Anonymität und Privatsphäre wertlos machen, bleiben unerwähnt, obwohl ihre potentiellen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Person und Wohnung in Deutschland den im Bericht genannten Menschenrechtsverletzungen Libyens entsprechen.
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Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.