Das Bundesberufungsgericht den siebten Bezirks der USA ist mit klugen Richtern besetzt. Sie verfassen meist gut nachvollzieh- und lesbare Urteilsbegründungen. Am 14. April 2011 prüften sie im Fall Freedom From Religion Foundation, Inc. v. Barack Obama, ob Präsident Obama die Verfassung verletzte, als er nach dem Gesetz einen Bettag ausrief.
Das Gericht entschied, dass nichts zu entscheiden ist. Die Frage ist nicht justiziabel. Der Bürger wird zu nichts verpflichtet. Präsidenten reden viel, äußern Wünsche und Ideen, machen Vorschläge und erteilen Rat. Nicht jedes Wort ist ein Befehl und wird zur Bürgerpflicht.
Das gilt auch für den gesetzestreuen Gebetsaufruf. Der Bürger darf ihn nach Herzenslust ignorieren. Seine Rechte verletzt er nicht. Die Trennung von Kirche und Staat betrifft nicht seine Rechte. Da ein Streit fehlt, der Anlass zur Klage geben könnte, kann es auch keinen Prozess geben, beschied der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit in Chicago. Wenn jemand klagen könnte, wäre es der Präsident, dem das Gesetz aufgibt, zum Bettag aufzurufen.