Pferd gewechselt, Domain verloren
CK • Washington. Van James Bond Tran behielt seine Ortsnamendomain im Domaindisputverfahren, doch dann wurde er übermütig. Am 18. Aril 2011 verlor er die profitable Domain. Sein Gegner, ein Damenbekleidungsvertrieb, besaß Marken für den Ortsnamen, konnte zunächst jedoch nicht durchdringen, weil Trans Nutzung keine Bösgläubigkeit belegte: Seine Webseite zeigte Ortsnachrichten.
Als Tran merkte, dass an Damenbekleidungswerbung mehr zu verdienen ist als mit Nachrichten, schwenkte er um und wurde schnell nach Marken-, Urheber-, Wettbewerbsrecht verklagt. Im Prozess fügte der Vertrieb noch einen Domainsquatting-Anspruch hinzu.
Im Fall Newport News Holdings Corporation v. Virtual City Vision, Az. 09-1947, gewann der Vertrieb trotz Verwirkungs- und Gutgläubigkeitseinreden Trans. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks gab dem ACPA-Anspruch statt, obwohl die Bösgläubigkeit nicht beim Erwerb der Domain vorlag. Zudem ignorierte es Trans haftungsbeschränkende Gesellschaft, weil Tran sie zuhause führt und in Personalunion der einzige Gesellschafter, Director und Geschäftsführer ist.
Als Tran merkte, dass an Damenbekleidungswerbung mehr zu verdienen ist als mit Nachrichten, schwenkte er um und wurde schnell nach Marken-, Urheber-, Wettbewerbsrecht verklagt. Im Prozess fügte der Vertrieb noch einen Domainsquatting-Anspruch hinzu.
Im Fall Newport News Holdings Corporation v. Virtual City Vision, Az. 09-1947, gewann der Vertrieb trotz Verwirkungs- und Gutgläubigkeitseinreden Trans. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks gab dem ACPA-Anspruch statt, obwohl die Bösgläubigkeit nicht beim Erwerb der Domain vorlag. Zudem ignorierte es Trans haftungsbeschränkende Gesellschaft, weil Tran sie zuhause führt und in Personalunion der einzige Gesellschafter, Director und Geschäftsführer ist.