Als Tran merkte, dass an Damenbekleidungswerbung mehr zu verdienen ist als mit Nachrichten, schwenkte er um und wurde schnell nach Marken-, Urheber-, Wettbewerbsrecht verklagt. Im Prozess fügte der Vertrieb noch einen Domainsquatting-Anspruch hinzu.
Im Fall Newport News Holdings Corporation v. Virtual City Vision, Az. 09-1947, gewann der Vertrieb trotz Verwirkungs- und Gutgläubigkeitseinreden Trans. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks gab dem ACPA-Anspruch statt, obwohl die Bösgläubigkeit nicht beim Erwerb der Domain vorlag. Zudem ignorierte es Trans haftungsbeschränkende Gesellschaft, weil Tran sie zuhause führt und in Personalunion der einzige Gesellschafter, Director und Geschäftsführer ist.