Lustig liest sich das Urteil des Bundesberufungsgerichts des sechsten US-Bezirks, das seine Klage im Fall David Bentkowski v. Scene Magazine, Az. 09-4547, am 19. April 2011 abweist. Sie erklärt jedoch auch lesenswert die bei einer Verleumdung einer Amtsperson geltenden Anspruchsmerkmale in Abwägung mit dem Verfassungsgut der Presse- und Meinungsfreiheit.
Lustig liest sich das Urteil des Bundesberufungsgerichts des sechsten US-Bezirks, das seine Klage im Fall David Bentkowski v. Scene Magazine, Az. 09-4547, am 19. April 2011 abweist. Sie erklärt jedoch auch lesenswert die bei einer Verleumdung einer Amtsperson geltenden Anspruchsmerkmale in Abwägung mit dem Verfassungsgut der Presse- und Meinungsfreiheit.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.