Beleidigter Dorfschulze
CK • Washington. Der Lächerlichkeit preisgegeben: Das muss ein Bürgermeister hinnehmen. Aber IQ wie Kopfsalat, Bürgern das Rederecht abschneiden oder Privatdaten der 18-Jährigen mit einer quasiamtlichen Umfrage sammeln? Geht die Presse nicht zu weit, wenn sie solche Dinge behauptet?
Lustig liest sich das Urteil des Bundesberufungsgerichts des sechsten US-Bezirks, das seine Klage im Fall David Bentkowski v. Scene Magazine, Az. 09-4547, am 19. April 2011 abweist. Sie erklärt jedoch auch lesenswert die bei einer Verleumdung einer Amtsperson geltenden Anspruchsmerkmale in Abwägung mit dem Verfassungsgut der Presse- und Meinungsfreiheit.
Lustig liest sich das Urteil des Bundesberufungsgerichts des sechsten US-Bezirks, das seine Klage im Fall David Bentkowski v. Scene Magazine, Az. 09-4547, am 19. April 2011 abweist. Sie erklärt jedoch auch lesenswert die bei einer Verleumdung einer Amtsperson geltenden Anspruchsmerkmale in Abwägung mit dem Verfassungsgut der Presse- und Meinungsfreiheit.