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Samstag, den 23. April 2011

Mustangs gegen Ford: Markenduell  

.   Mustangs Unlimited klingt bullig. Doch der Laden gab klein bei, als Ford ihn wegen Plagiaten verklagte. Dann gab er nach einem Vergleich Vollgas - wieder mit Imitaten. Diesmal verlangt Ford die Aufhebung des Prozessvergleichs und eine Verbotsverfügung gegen den weiteren Vertrieb.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks erklärte am 22. April 2011 im Fall Ford Motor Company v. Mustangs Unlimited, Incorporated , Az. 11a0259n.06, unter welchen Bedingungen ein Vergleich aufgehoben werden kann und wann weitere Sanktionen zulässig sind. Mustangs hatte seine Chance verspielt - dabei hatte es eine gute Position erhascht: Ford hatte ihm im Vergleich sogar gestattet, die Firma beizubehalten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.