Ein Bärendienst für die Zeitungen. Denn die Gerichte empfinden Righthaven als unsympathische Schmarotzer. Sie stehen den Kleinen, die im Vertrauen auf den Fair Use-Grundsatz Zeitungsberichte zitieren, bei.
Im Allgemeinen glaubt man nicht, dass dieser Grundsatz, der weder schwarz noch weiß kennt, vollständige Artikelwiedergaben erlaubt. Doch Righthaven hat es geschafft, das Bundesgericht in Nevada zu dieser Erkenntnis zu bringen: Righthaven, LLC v. Keyse Jama et al., Az. 2:10-cv-01322.
Statt Druckmedien zu stärken, hat Righthaven ein Eigentor geschossen, an dem IP-Rechteinhaber verzweifeln müssen, bis das Revisionsgericht in San Fancisco das Gegenteil entscheidet. In Las Vegas ist seit dem 22. April 2011 jedoch sogar das 100%-ige Zitat unter bestimmten Umständen zulässig.