Sony, Apple: Nicht aus IBM-Fehlern gelernt
CK • Washington. Sony entfernte eine Produkteigenschaft der PS3-Rechner und verklagte in den USA einen Programmierer, der sie wieder verfügbar machte. Nachdem er finanziell in die Knie und zu einem Vergleich gezwungen wurde, entscheidet nun ein finnisches Verbraucheramt gegen Sony. Sony muss für die nach dem Kauf erfolgte Verkrüppelung einen Ausgleich zahlen.
Nachweise:
Apple verändert seine Software laufend, um vorhandene Funktionen nach dem Warenverkauf zu verkrüppeln und damit Dritten zu verbieten, im Wettbewerb mit Apples AppStore Software an Apple-Kunden zu vertreiben oder Sicherheitswartung zu betreiben. Vergleichbare Spielchen mit dem Motto IBM illegal Tie-in gab es schon zur Großrechnerzeit und wurden schließlich unterbunden.
Nachweise:
• Sony should pay €100 to man for OtherOS removal, consumer board saysIn Finnland scheint man die Schnittstellen von Technik und Recht im Griff zu haben. Wer ein Produkt verkauft, darf nicht anschließend wesentliche Eigenschaften entfernen, und die Berufung auf eine Lizenz zieht nicht. Sammelt etwa Daimler die Sterne mit seinen IP-Rechten nach dem Autoverkauf wieder ein? Derselbe Grundsatz passt auch zur Entdrosselung von iPhone und iPad.
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Apple verändert seine Software laufend, um vorhandene Funktionen nach dem Warenverkauf zu verkrüppeln und damit Dritten zu verbieten, im Wettbewerb mit Apples AppStore Software an Apple-Kunden zu vertreiben oder Sicherheitswartung zu betreiben. Vergleichbare Spielchen mit dem Motto IBM illegal Tie-in gab es schon zur Großrechnerzeit und wurden schließlich unterbunden.