Im Fall Montz v. Pilgrim Films & Television Inc., Az. 08-56954, entschied das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der Vereinigten Staaten von Amerika, dass aufgrund vertragsähnlicher Beziehungen zwischen den Parteien der Produzent einer Ausgleichspflicht unterliegt. Der Produzent nutzte das Filmskript des Verfassers ohne Zahlung einer Vergütung. Das Gericht stellte fest, dass der konkludent entstandene Vertragsanspruch des Verfassers wegen unvergüteten Gebrauch des Skripts durch den Produzenten keine Umgehung des bundesrechtlichen Urheberrechts ist. Der Nichtausgleich bedeutet eine Verletzung des Vertrauensschutzes, der nach kalifornischem, also einzelstaatlichem Recht wirkt.
Der Schutz des Filmskripts fällt an sich unter das Bundesurheberrechtsgesetz. Liegt jedoch eine zweiseitige Erwartung der Parteien auf Vergütung bei Nutzung des Skripts vor oder wird dem Produzenten das Skript im Vertrauen der Gewohnheit und Praxis der Unterhaltungsindustrie in der Weise übergeben, dass bei Umsetzung des Skripts ein Ausgleich durch Produzenten erfolgt, liegt eine konkludent entstandene Vertragsbeziehung vor, die nach einzelstaatlichem Vertragsrecht beurteilt werden darf.
Dieser Anspruch kann ohne Verletzung des ansonsten im Copyright ausschließlichen Bundesrechts bestehen.