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Samstag, den 07. Mai 2011

Vertragsanaloger Schutz des Filmskripts  

CH - Washington.   Kann der Verfasser eines Filmskripts gegen den Produzenten einen Anspruch geltend machen, wenn dieser bei Nutzung seines Skripts keinen Ausgleich zahlt?

Im Fall Montz v. Pilgrim Films & Television Inc., Az. 08-56954, entschied das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der Vereinigten Staaten von Amerika, dass aufgrund vertragsähnlicher Beziehungen zwischen den Parteien der Produzent einer Ausgleichspflicht unterliegt. Der Produzent nutzte das Filmskript des Verfassers ohne Zahlung einer Vergütung. Das Gericht stellte fest, dass der konkludent entstandene Vertragsanspruch des Verfassers wegen unvergüteten Gebrauch des Skripts durch den Produzenten keine Umgehung des bundesrechtlichen Urheberrechts ist. Der Nichtausgleich bedeutet eine Verletzung des Vertrauensschutzes, der nach kalifornischem, also einzelstaatlichem Recht wirkt.

Der Schutz des Filmskripts fällt an sich unter das Bundesurheberrechtsgesetz. Liegt jedoch eine zweiseitige Erwartung der Parteien auf Vergütung bei Nutzung des Skripts vor oder wird dem Produzenten das Skript im Vertrauen der Gewohnheit und Praxis der Unterhaltungsindustrie in der Weise übergeben, dass bei Umsetzung des Skripts ein Ausgleich durch Produzenten erfolgt, liegt eine konkludent entstandene Vertragsbeziehung vor, die nach einzelstaatlichem Vertragsrecht beurteilt werden darf.

Dieser Anspruch kann ohne Verletzung des ansonsten im Copyright ausschließlichen Bundesrechts bestehen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.