Auch amerikanische Gerichte finden das Haar in der Suppe der aus dem Ausland eingeschleppten Behauptungen. Richtig verteidigt, lassen sich ausländische Unternehmen, die in den US-Gerichten verklagt werden, auch wieder freischlagen. Dennoch bleibt der Schmerz, den die enormen Verteidigungskosten sowie die schwere Belastung durch das Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, im US-Prozess auslösen.
Am 5. Mai 2011 entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks, das viele ATS-Klagen bearbeitet, im Fall Liu Bo Shan v. China Constr. Bank Corp., Az. 10-2992, gegen einen Chinesen, der die chinesische Staatsbank in New York verklagt hatte. Das Gericht erklärt zwar die anwendbaren Fragen der Gerichtsbarkeit nach dem ATS und dem Foreign Sovereign Immunities Act, meint jedoch, dass die Klage schon wegen der Unschlüssigkeit des Vortrags ATS-geeigneter Tatbestandsmerkmale abzuweisen ist. Lesenswert!