Dem Bärensack eines Herstellers entzog sie die Genehmigung auf Empfehlung eines Naturschutzvereins: Die Honigprüfung im Zoo zeigte, dass die Bären an die Nahrungsmittel gelangten. Zudem drangen in freier Wildbahn Bären in die Behälter ein.
Nach aufgehobener Zulassung zur Verwendung im Yosemite Park klagte der Hersteller Ursack. Die Urteilsbegründung im Fall Ursack, Inc. et al. v. Sierra Interagency Black Bear Group et al., Az. 09-17152, vom 9. Mai 2011 führt ausgezeichnet in das amerikanische Bundesverwaltungsrecht und insbesondere die Ermessensausübung ein.