Das Revisionsgericht in San Francisco entschied im Fall United States v. Nosal, Az. 10-10038, am 28. April 2011, gegen den Angeklagten, der über Mitverschwörer die Daten seines Arbeitgebers ausspähte, um damit ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Die Verteidigung rügte erfolglos die Kriminalisierung der PC-Nutzung am Arbeitsplatz.
Das Gericht erkannte ebenfalls diese Gefahr. Doch ging es hier nicht um die einfache Nutzung für Privatzwecke, sondern das unberechtigte Auskunden von Geschäftsgeheimnissen. Zu deren Schutz hatte der Arbeitgeber, wie vom Trade Secret-Recht gefordert, spezifische Zugangsschranken eingerichtet.
Ihre Umgehung stellt einen Verstoß gegen den Computer Fraud and Abuse Act, 18 USC §1030, dar, erklärte der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit.