Keine Strafe ohne Presse
CK • Washington. Die Bestrafung eines Druglords hinter verschlossenen Türen darf nicht ohne vorherige Anhörung der Presse erfolgen, entschied das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA am 19. Mai 2011 im Fall Hearst Newspapers, L.L.C. , Az. 10-40221.
Das Strafgericht hatte wegen der vom brutalen Angeklagten ausgehenden Gemeingefährdung viele Abschnitte und Akten des Prozesses als geheim bezeichnet und auch die Strafzumessung unter Ausschluss der Öffentlichkeit verfügt.
Der Presse war das Recht vorenthalten worden, die Verfügung anzufechten, doch der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit bestätigte ihr verfassungsgeschütztes Recht.
Das Strafgericht hatte wegen der vom brutalen Angeklagten ausgehenden Gemeingefährdung viele Abschnitte und Akten des Prozesses als geheim bezeichnet und auch die Strafzumessung unter Ausschluss der Öffentlichkeit verfügt.
Der Presse war das Recht vorenthalten worden, die Verfügung anzufechten, doch der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit bestätigte ihr verfassungsgeschütztes Recht.