Straffolgen im Waffenhandel
CK • Washington. Das Außenministerium verkündet im Bundesanzeiger vom 23. Mai 2011 die Folgeverfügungen gegen BAE Systems plc. Das englische Unternehmen hatte vergleichsweise eine Rekordstrafzahlung wegen der Verletzung der ITAR-Bestimmungen zum Waffenhandel akzeptiert, 18 USC §371, 22 USC §2778, 22 CFR 120.
Die Nebenfolgen betreffen das Recht des Unternehmens und seiner verbundenen Gesellschaften im Ausland, Handelsgenehmigungen beantragen und Geschäfte in und mit den USA abschließen zu dürfen: Statutory Debarment and Reinstatement of BAE Systems plc, Federal Register, Band 76, Heft 99, S. 29814.
Die Nebenfolgen betreffen das Recht des Unternehmens und seiner verbundenen Gesellschaften im Ausland, Handelsgenehmigungen beantragen und Geschäfte in und mit den USA abschließen zu dürfen: Statutory Debarment and Reinstatement of BAE Systems plc, Federal Register, Band 76, Heft 99, S. 29814.