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Dienstag, den 24. Mai 2011

Frist wegen Windows-Bug verpasst

 

Der US-Prozess
Der US-Prozess
.   Die Berufungsfrist verpasste ein amerikanischer Anwalt, weil der Windows-Kalender ihm das falsche Datum anzeigte. Als er im Dezember zur Berechnung einer 30-Tagesfrist einen Monat in nächste Jahr weiterklickte, sprang der Kalender auf den Januar desselben Jahres zurück, was der Anwalt nicht bemerkte.

Nach Rule 4(a)(5)(A) FRCP entschuldigte das Gericht die Fristversäumnis, doch das Revisionsgericht revidierte diesen Beschluss im Fall Symbionics Inc. v. Ortlieb, Az. 10-1042, am 23. Mai 2011, wegen eines richterlichen Ermessensmissbrauchs in der Würdigung von excusable Neglect or good Cause.

Der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit in Richmond, Virginia, sah als unentschuldigte Ursache die Unaufmerksamkeit des Anwalts bei der Benutzung der Windows-Kalendersoftware an, auf die allein er sich verlassen hatte. Er gibt dem Untergericht auch die Prüfung auf, ob der obsiegenden Gegenseite vertraglich eine Kostenerstattung für das Revisionsverfahren zusteht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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