CK • Washington. Die Berufungsfrist verpasste ein amerikanischer Anwalt, weil der Windows-Kalender ihm das falsche Datum anzeigte. Als er im Dezember zur Berechnung einer 30-Tagesfrist einen Monat in nächste Jahr weiterklickte, sprang der Kalender auf den Januar desselben Jahres zurück, was der Anwalt nicht bemerkte.
Nach Rule 4(a)(5)(A) FRCP entschuldigte das Gericht die Fristversäumnis, doch das Revisionsgericht revidierte diesen Beschluss im Fall Symbionics Inc. v. Ortlieb, Az. 10-1042, am 23. Mai 2011, wegen eines richterlichen Ermessensmissbrauchs in der Würdigung von excusable Neglect or good Cause.
Der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit in Richmond, Virginia, sah als unentschuldigte Ursache die Unaufmerksamkeit des Anwalts bei der Benutzung der Windows-Kalendersoftware an, auf die allein er sich verlassen hatte. Er gibt dem Untergericht auch die Prüfung auf, ob der obsiegenden Gegenseite vertraglich eine Kostenerstattung für das Revisionsverfahren zusteht.