Das Bundesgericht prüfte das kalifornische UWG-ähnliche Gesetz und meinte nein. Doch das Revisionsgericht des Bundes entschied für die Klägerin im Fall Allergan, Inc. v. Athena Cosmetics, Inc., Az. 10-1394.
Am 24. Mai 2011 legte es §17204 California Business & Professions Code, bekannt als UCL, nach den Vorgaben des höchsten einzelstaatlichen Gerichts Kaliforniens aus. Mehrere Beklagte hatten gerügt, dass die Klägerin keine Restitution für verlorene Einnahmen verlangt hatte, die vom Kaufinteresse Dritter, der Kundschaft, abhingen.
Die Urteile in Kwikset Corp. v. Superior Court of Orange County, 246 P.3d 877 (Cal. 2011) und Clayworth v. Pfizer, Inc., 233 P.3d 1066 (Cal. 2010), bestätigen, dass für die wettbewerbsrechtliche Aktivlegitimation eine Verletzung aufgrund unlauteren Wettbewerbs ausreicht und das Rechtsmittel der Verbotsverfügung erlaubt, erklärte der landesweit zuständige United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC.