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Samstag, den 28. Mai 2011

Zeit heilt Wunden: Markenrecht  

.   Amerikanisches Markenrecht ist Billigkeitsrecht. Equity kennt andere Einreden als das Common Law, beispielsweise Unclean Hands, oder Laches als Verwirkung. Auch Verbotsverfügungen und einstweilige Maßnahmen zählen zum Equity-Recht.

Das Laches-Prinzip wandte am 27. Mai 2011 das Revisionsgericht in Boston in einem Marken- und Domainstreit an. Die einstweilige Verfügung gegen die Benutzerin einer gleichnamigen Marke und Domain hob es wegen zu langen Zuwartens der klagenden Antragstellerin auf.

Abschließend erklärte der United States Court of Appeals for the First Circuit im Fall Voice of the Arab World, Inc. v. MDTV Medical News Now, Inc., Az. 10-1396, ausführlich die anwendbaren Grundsätze für die Beurteilung von behaupteten Markenverletzungen, die auch auf Webseitennamen ausstrahlen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.