Die Gerichte stellten bis zur Revision im Fall Novell v. Vigilant, Az. 10-4102, fest, dass SCO keine Tatsachenbehauptungen über eine Diffamierung vorgetragen hatte. Der Anspruch sei urheberrechtlicher Natur und von einer Ausschlussklausel der Police erfasst.
Die Entscheidung des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA vom 29. April 2011 zeigt die Gefahr, bei der Beurteilung des Deckungsschutz allein auf die Klageanträge zu bauen. Hier hatte SCO wohl einen Anspruch formuliert, der den Fall vor eine sympathische Jury bringen konnte und zudem auf Strafschadensersatz, punitive Damages, hoffen lies.