×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 29. Mai 2011

Bizarre Klage ohne Deckung

 
.   SCO verklagte Novell wegen Diffamierung der SCO-Unix-Rechte. Novell bittet den Versicherer um Deckungszusage, denn die Police deckt Verleumdungs- und Beleidigungsklagen - ohne Erfolg. Novell klagt und verliert.

Die Gerichte stellten bis zur Revision im Fall Novell v. Vigilant, Az. 10-4102, fest, dass SCO keine Tatsachen­behauptungen über eine Diffamierung vorgetragen hatte. Der Anspruch sei urheberrechtlicher Natur und von einer Ausschlussklausel der Police erfasst.

Die Entscheidung des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA vom 29. April 2011 zeigt die Gefahr, bei der Beurteilung des Deckungsschutz allein auf die Klageanträge zu bauen. Hier hatte SCO wohl einen Anspruch formuliert, der den Fall vor eine sympathische Jury bringen konnte und zudem auf Strafschadensersatz, punitive Damages, hoffen lies.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER