In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 3. Juni 2011 gegen Verbraucher, die ein unzulässiges Monopol rügten. Im Fall Rob Brantley v. NBC Universal, Inc., Az. 09-56785, verlangten sie die Zerschlagung der Programmbündel sowie Schadensersatz.
Die Gerichte wiesen die Sammelklage mit einer lesenswerten 14-seitigen Begründung zur Anwendbarkeit von §1 Sherman Act, des Bundeskartellgesetzes, ab. Der Kunde hat kein Recht darauf, kostensparend nur seine Lieblingskanäle zu beziehen.