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Sonntag, den 05. Juni 2011

Monopolistische Programmauswahl  

.   Wer bestimmt den Umfang des Kabel-TV-Angebots? Der Kunde, der Lieferant von Programmen oder der Kabel-TV-Anbieter? Nutzen Hersteller und Anbieter Monopole zulasten des Verbrauchers aus, wenn sie bestimmen, was der Kunde erhält?

In San Francisco entschied das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 3. Juni 2011 gegen Verbraucher, die ein unzulässiges Monopol rügten. Im Fall Rob Brantley v. NBC Universal, Inc., Az. 09-56785, verlangten sie die Zerschlagung der Programmbündel sowie Schadensersatz.

Die Gerichte wiesen die Sammelklage mit einer lesenswerten 14-seitigen Begründung zur Anwendbarkeit von §1 Sherman Act, des Bundeskartellgesetzes, ab. Der Kunde hat kein Recht darauf, kostensparend nur seine Lieblingskanäle zu beziehen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.