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Montag, den 13. Juni 2011

Plagiat: Fernsehprogramm

 
.   Schauspieler und Fernsehanstalt einigen sich über eine neue Show, engagieren Schreiber zur Ideenumsetzung und erleben einen Hit.

Der Star zieht dann mit seiner Idee zur Konkurrenz und setzt sie erneut erfolgreich um. Klagen wegen Urheberrechtsverletzung folgen. Die Plagiatoren werden mit einem Schadensersatzurteil belegt.

Die Revision im Fall TMTV Corp. v. Mass Productions Inc., Az. 09-1439, bestätigt das Ergebnis am 13. Juni 2011. Die Idee ist nicht schutzfähig. Doch die sklavische Nachahmung in der Umsetzung verletzt den Copyright Act. Die Urteilsbegründung erläutert lesenswert die Rechteübertragung an die Anstalt, die Plagiatsmerkmale sowie Kostenerstattung und Anspruchsverzinsung.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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