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Dienstag, den 14. Juni 2011

Der abgeschnittene Fotograf: DMCA, WIPO

 
.   Radiosender, Fotograf, Radiosprecher, ein Bild, eine Sender­webseite mit dem Bild und abgeschnit­tenem Hinweis auf den Foto­grafen: Die Klage wegen Verletzung des Urheber­rechts ist vorpro­grammiert, doch der Fotograf verliert nach dem Digital Millen­nium Copyright Act.

In der Revision des Falles Peter Murphy v. Millen­nium Radio Group LLC, Az. 10-2163, gewinnt der Fotograph. Der DMCA behandelt zwar das Knacken automa­tisierter Kopierschutz­vorkehrungen in 17 USC §1201, die das Unter­gericht nicht in dem Hinweis am Rand des Bildes erkannte.

Darüber hinaus schützt der DMCA in 17 USC §1202(b) auch Copyright Management Information wie den Hinweis am Bildrand. Muss das CMI in Verbin­dung mit technischen Vorkeh­rungen stehen, lautete die Revisions­frage. Das Bundes­berufungsgericht des dritten Bezirks der USA klärte in einer ausführlichen Begrün­dung nach US-Recht und WIPO-Regeln auf 30 Seiten zum ersten Mal, dass beide Normen unabhängig vonein­ander wirken.

Die bemerkenswert klare Entschei­dung vom 14. Juni 2011 erörtert zudem lesenswert die Ausnahme von Copyright-Verlet­zungen nach dem Fair Use-Prinzip. Dabei spielt hier das Presse­recht eine wichtige Rolle; aaO 22. Dieser Entlastungs­grund greift bei der Werbung für den Sender jedoch nicht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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