In der Revision des Falles Peter Murphy v. Millennium Radio Group LLC, Az. 10-2163, gewinnt der Fotograph. Der DMCA behandelt zwar das Knacken automatisierter Kopierschutzvorkehrungen in 17 USC §1201, die das Untergericht nicht in dem Hinweis am Rand des Bildes erkannte.
Darüber hinaus schützt der DMCA in 17 USC §1202(b) auch Copyright Management Information wie den Hinweis am Bildrand. Muss das CMI in Verbindung mit technischen Vorkehrungen stehen, lautete die Revisionsfrage. Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA klärte in einer ausführlichen Begründung nach US-Recht und WIPO-Regeln auf 30 Seiten zum ersten Mal, dass beide Normen unabhängig voneinander wirken.
Die bemerkenswert klare Entscheidung vom 14. Juni 2011 erörtert zudem lesenswert die Ausnahme von Copyright-Verletzungen nach dem Fair Use-Prinzip. Dabei spielt hier das Presserecht eine wichtige Rolle; aaO 22. Dieser Entlastungsgrund greift bei der Werbung für den Sender jedoch nicht.