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Mittwoch, den 15. Juni 2011

Seifenblase oder Luftballon?

 
.   Die Praktikantin aus Deutschland kann schon gut zwischen Common Law und Equity unterscheiden, auch bei den Einreden. Im Equity platzt der gesamte Antrag, wenn eine Einrede wie Unclean Hands greift; nichts überlebt.

Im Common Law kann der Anspruch mit einer Einrede wie ein Luftballon angepiekst werden; die Luft geht vielleicht verschuldensabhängig raus oder der Anspruch fliegt dem Kläger in Fetzen um die Ohren.

Beim Antrag auf eine einstweilige oder dauerhafte Verfügung gilt Equity. Die Ansprüche im Antrag auf eine Injunction zerplatzen wie eine Seifenblase, wenn der Antragsteller unsaubere Hände oder Dreck am Stecken hat. Common Law kennt hingegen weder den Verfügungsanspruch noch diese vernichtende Einrede.

Seifenblase oder Luftballon im amerikanischen Recht - die Praktikantin merkt sich das.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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