Die Staatsanwaltschaft muss bei der Feststellung, ob es sich um Mitglieder von Terrororganisationen handelt, anderen als den üblichen strafrechtlichen Standards genügen. In der Entscheidung Almerfedi v. Obama, et al., Az. 10-5291, vom 10. Juni 2011, stellt das Berufungsgericht des District of Columbia fest, dass der Standard bei Festnahmen im Krieg weit von dem üblichen und höchsten strafrechtlichen Beweisstandard entfernt ist, beyond a reasonable doubt, also ohne begründete Zweifel. Der angewendete Standard bei Kriegsgefangenen ähnelt eher dem preponderance standard, der fast der niedrigste ist. In dubio pro reo gilt dann erst recht nicht mehr.
Das Gericht untersucht, ob die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Beweise dazu führen, dass die Inhaftierung eines Gefangenen eher gerechtfertigt ist als nicht. Es hat nicht zu entscheiden, ob der Gefangene die Inhaftierungsstandards definitiv erfüllt. Es muss lediglich ein abwägendes Urteil über die Überzeugungskraft der Beweismittel fällen. Der Staat muss nur ein Minimum an Beweisen liefern. Erachtet das Gericht diese für grundsätzlich plausibel, kommt es zu einer Beweislastumkehr, und der Gefangene muss Gründe für seine Entlastung vortragen.
Zur Glaubhaftmachung, dass Almerfedi ein Mitglied der al-Qaida ist, reichten dem Gericht die drei von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Hauptgründe. Somit war es Almerfedis Aufgabe glaubwürdigere Beweise heranzuschaffen, die zeigen, dass er nicht zu al-Qaida gehört. Seinen Erklärungen für die Abweichung von der üblichen Route zur Flucht nach Europa, sprach das Gericht keine Beweiskraft zu. Daher wurde der Freispruch aus der ersten Instanz revidiert. Almerfedi bleibt weiter in Guantanamo.