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Montag, den 20. Juni 2011

Auslandsfolter im US-Gericht  

.   Folter im Ausland, Klage im US-Gericht ohne Bezug zu den USA, Abweisung. Die Konstellation findet sich immer häufiger. Klagen gegen Unternehmen oder Staaten erfahren die prozessuale Gerechtigkeit, auf die die Rechtsordnungen der USA so großen Wert legen. Nach erheblichem Aufwand werden sie dann oft abgewiesen.

Folter durch palestinensische Einheiten brachten den Fall Shafi v. Palestinian Authority et al., Az. 10-7024, mit Ansprüchen nach dem Alien Tort Statute und dem Torture Victims Protection Act of 1991 vor das Bundesrevisionsgericht der Hauptstadt Washington. Am 14. Juni 2011 bestätigt es die Klageabweisung.

In seiner Begründung geht das Gericht nur kurz auf das Verhältnis der beiden Gesetze zueinander ein und analysiert dann ausführlich die Zuständigkeit der US-Gerichte nach dem ATS sowie die begrenzte materielle Wirkung, insbesondere in Bezug auf nichtstaatliche deliktische Taten. Im Ergebnis bleibt das Gericht bei seiner im Vergleich zu anderen Revisionsgerichten der USA engeren Auslegung des ATS zugunsten nichtstaatlicher Beklagter, jedoch mit diesem für Unternehmen gefährlichen Vorbehalt:
A categorical bar of ATS suits against nonstate actors would be at odds with Sosa and with Judge Bork's Tel-Oren concurrence in another crucial respect. … piracy in violation of the law of nations is by definition perpetrated by nonstate actors: … The concept underlying the ATS as a statute affording a civil remedy against piracy thus cannot be reconciled with the notion that the statute only recognizes claims against state actors.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.