Marke: Lizenznehmer gegen -geber
CK • Washington. Mit der Annahme einer Markenlizenz ist in der Regel die Anerkennung der Rechte des Inhabers verbunden, sodass der Lizenznehmer ihre Wirksamkeit nicht anfechten darf. Für das equitable Estoppel of Licensee ist in einigen Bezirken der USA auch das öffentliche Interesse zu berücksichtigen.
Im Fall John C. Flood of Virginia, Inc v. John C. Flood, Inc., Az. 10-7098, erläutert das Bundesberufungsgericht der US-Hauptstadt diese Grundsätze sehr detailliert. Der Sachverhalt folgt aus der scheinbaren Aufgabe der Markenrechte durch den Eigentümer während seines Insolvenzverfahrens, als er die mit der Lizenz verbundene Qualität nicht beobachtete.
Der Lizenznehmer meinte deshalb, eigene Rechte eintragen zu können, was der Rechtsnachfolger des insolventen Unternehmens in diesem Fall erfolgreich bestreiten konnte. Er hat aus der Insolvenz Rechte erworben, die stärker als die des Lizenznehmers waren, der die scheinbare Aufgabe im Insolvenzverfahren nicht rügte. Das Ergebnis bestätigte die Revision am 17. Juni 2011.
Im Fall John C. Flood of Virginia, Inc v. John C. Flood, Inc., Az. 10-7098, erläutert das Bundesberufungsgericht der US-Hauptstadt diese Grundsätze sehr detailliert. Der Sachverhalt folgt aus der scheinbaren Aufgabe der Markenrechte durch den Eigentümer während seines Insolvenzverfahrens, als er die mit der Lizenz verbundene Qualität nicht beobachtete.
Der Lizenznehmer meinte deshalb, eigene Rechte eintragen zu können, was der Rechtsnachfolger des insolventen Unternehmens in diesem Fall erfolgreich bestreiten konnte. Er hat aus der Insolvenz Rechte erworben, die stärker als die des Lizenznehmers waren, der die scheinbare Aufgabe im Insolvenzverfahren nicht rügte. Das Ergebnis bestätigte die Revision am 17. Juni 2011.