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Dienstag, den 21. Juni 2011

Marke: Lizenznehmer gegen -geber

 
.   Mit der Annahme einer Markenlizenz ist in der Regel die Anerkennung der Rechte des Inhabers verbunden, sodass der Lizenznehmer ihre Wirksamkeit nicht anfechten darf. Für das equitable Estoppel of Licensee ist in einigen Bezirken der USA auch das öffentliche Interesse zu berücksichtigen.

Im Fall John C. Flood of Virginia, Inc v. John C. Flood, Inc., Az. 10-7098, erläutert das Bundesberufungsgericht der US-Hauptstadt diese Grundsätze sehr detailliert. Der Sachverhalt folgt aus der scheinbaren Aufgabe der Markenrechte durch den Eigentümer während seines Insolvenzverfahrens, als er die mit der Lizenz verbundene Qualität nicht beobachtete.

Der Lizenznehmer meinte deshalb, eigene Rechte eintragen zu können, was der Rechtsnachfolger des insolventen Unternehmens in diesem Fall erfolgreich bestreiten konnte. Er hat aus der Insolvenz Rechte erworben, die stärker als die des Lizenznehmers waren, der die scheinbare Aufgabe im Insolvenzverfahren nicht rügte. Das Ergebnis bestätigte die Revision am 17. Juni 2011.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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