Hot News im Urheberrecht
CK • Washington. Brandheiße Börsenempfehlungen dürfen nicht von Dritten sofort weitergegeben werden. Diese müssen mit der Wiederveröffentlichung warten, bis die Börse eine halbe Stunde geöffnet ist. So entschied das Bundesgericht in New York City nach dem Recht der deliktischen Haftung, welches es als Staatsrecht neben dem Bundesrecht des Copyright Act gelten ließ; s. 700 F.Supp. 2d 310, 313 (S.D.N.Y. 2010); Kochinke, Länderreport USA, Kommunikation & Recht, 2010/475.
Am 20 Juni 2011 revidierte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Barclays Capital Inc. v. Theflyonthewall.com, Inc., Az. 10-1372, dieses Urteil. Das Urheberrecht des Bundes geht einzelstaatlichen Ansprüchen vor und deckt die Rechtsverletzung vollständig ab. Der Revisionsbeschluss wird als herber Verlust für Banken und Analysten bezeichnet.
Im Kern besagt die 88 Seiten lange Urteilsbegründung:
Am 20 Juni 2011 revidierte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Barclays Capital Inc. v. Theflyonthewall.com, Inc., Az. 10-1372, dieses Urteil. Das Urheberrecht des Bundes geht einzelstaatlichen Ansprüchen vor und deckt die Rechtsverletzung vollständig ab. Der Revisionsbeschluss wird als herber Verlust für Banken und Analysten bezeichnet.
Im Kern besagt die 88 Seiten lange Urteilsbegründung:
1. Das Kopieren der Berichte verletzt Urheberrecht, 17 USC §106.
2. Der Tort der Hot News Misappropriation kann bei Börsenempfehlungen nicht neben dem Urheberrecht wirken.
3. Die Berichterstattung über die Berichte kann rechtmäßig erfolgen.
4. Diese Berichterstattung unterliegt keinen zeitlichen Vorgaben.