Am 20 Juni 2011 revidierte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Barclays Capital Inc. v. Theflyonthewall.com, Inc., Az. 10-1372, dieses Urteil. Das Urheberrecht des Bundes geht einzelstaatlichen Ansprüchen vor und deckt die Rechtsverletzung vollständig ab. Der Revisionsbeschluss wird als herber Verlust für Banken und Analysten bezeichnet.
Im Kern besagt die 88 Seiten lange Urteilsbegründung:
1. Das Kopieren der Berichte verletzt Urheberrecht, 17 USC §106.
2. Der Tort der Hot News Misappropriation kann bei Börsenempfehlungen nicht neben dem Urheberrecht wirken.
3. Die Berichterstattung über die Berichte kann rechtmäßig erfolgen.
4. Diese Berichterstattung unterliegt keinen zeitlichen Vorgaben.