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Donnerstag, den 23. Juni 2011

Herkunft: Ungleich am Arbeitsplatz?  

.   Ihr Vorgesetzer habe ständig ihre Englischfehler verbessert, klagte die Russin nach ihrer Entlassung. Ein amerikanischer Kollege hätte in ihrer Stelle entlassen werden müssen. Nur ihre Herkunft hätte ihre Auswahl zur Kündigung im Rahmen einer unternehmensweiten Entlassung veranlasst.

Nicht so, entschieden das Bundesgericht sowie die Revision. Das letzte Urteil im Fall Tamara Anthony v. Duff & Phelps Corporation, Az. 10-2743, aus dem dritten Bezirk der USA erklärt die Merkmale der Ungleichbehandlung sowie der Entlastung von diesem Vorwurf am 22. Juni 2011.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.