Die Frauen übten unterschiedliche Tätigkeiten bei Walmart aus, arbeiteten auf verschiedenen Ebenen der Walmart-Hierachie, sind unterschiedlich lange dort tätig gewesen, hatten weibliche sowie männliche Vorgesetzte und arbeiteten in 3400 Filialen in 50 Staaten der USA. Diese Unterschiede haben das Gericht dazu bewogen, sie nicht als Klasse für Zwecke der Class Action anzusehen.
Trotz vieler Zeugenaussagen, Gutachten und Statistiken, konnte das Gericht nicht davon überzeugt werden, dass eine diskriminierende Firmenpolitik vorlag. Die allgemeinen Firmengrundsätze Walmarts sprechen ausdrücklich gegen Diskriminierung und die Zuständigkeit arbeitsrechtlicher Angelegenheiten lag bei lokalen Managern. Bei einem Unternehmen von solchem Ausmaß kann sich das Gericht nicht vorstellen, dass alle Manager auf gleiche diskriminierende Weise gehandelt hätten. Daher können nur einzelne Klagen Abhilfe schaffen.