1,5 Millionen gegen Walmart
CT - Washington. 1,5 Millionen Frauen standen hinter einer Sammelklage gegen Walmart, die bis zum Obersten Gericht der USA in Washington, DC gelangte. Der Supreme Court entschied in Dukes v. Walmart, Az. 10-277, am 20. Juni 2011, dass bei Walmart keine unternehmensweite diskriminierende Firmenpolitik gegen die weiblichen Mitarbeiter anzunehmen ist. Inhaltlich ging es um eine Sammelklagem, Class Action, nach dem Civil Rights Act . Damit eine solche Klage erfolgreich ist, muss eine einheitliche Klasse vorliegen. Hieran scheiterte der Fall. Was die Frauen nach Ansicht des Gerichtes gemeinsam hatten, war ihr Geschlecht sowie die Klage.
Die Frauen übten unterschiedliche Tätigkeiten bei Walmart aus, arbeiteten auf verschiedenen Ebenen der Walmart-Hierachie, sind unterschiedlich lange dort tätig gewesen, hatten weibliche sowie männliche Vorgesetzte und arbeiteten in 3400 Filialen in 50 Staaten der USA. Diese Unterschiede haben das Gericht dazu bewogen, sie nicht als Klasse für Zwecke der Class Action anzusehen.
Trotz vieler Zeugenaussagen, Gutachten und Statistiken, konnte das Gericht nicht davon überzeugt werden, dass eine diskriminierende Firmenpolitik vorlag. Die allgemeinen Firmengrundsätze Walmarts sprechen ausdrücklich gegen Diskriminierung und die Zuständigkeit arbeitsrechtlicher Angelegenheiten lag bei lokalen Managern. Bei einem Unternehmen von solchem Ausmaß kann sich das Gericht nicht vorstellen, dass alle Manager auf gleiche diskriminierende Weise gehandelt hätten. Daher können nur einzelne Klagen Abhilfe schaffen.
Die Frauen übten unterschiedliche Tätigkeiten bei Walmart aus, arbeiteten auf verschiedenen Ebenen der Walmart-Hierachie, sind unterschiedlich lange dort tätig gewesen, hatten weibliche sowie männliche Vorgesetzte und arbeiteten in 3400 Filialen in 50 Staaten der USA. Diese Unterschiede haben das Gericht dazu bewogen, sie nicht als Klasse für Zwecke der Class Action anzusehen.
Trotz vieler Zeugenaussagen, Gutachten und Statistiken, konnte das Gericht nicht davon überzeugt werden, dass eine diskriminierende Firmenpolitik vorlag. Die allgemeinen Firmengrundsätze Walmarts sprechen ausdrücklich gegen Diskriminierung und die Zuständigkeit arbeitsrechtlicher Angelegenheiten lag bei lokalen Managern. Bei einem Unternehmen von solchem Ausmaß kann sich das Gericht nicht vorstellen, dass alle Manager auf gleiche diskriminierende Weise gehandelt hätten. Daher können nur einzelne Klagen Abhilfe schaffen.