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Samstag, den 25. Juni 2011

Distanzmiete: Betrug

 
.   Aus dem Ausland eine Mietanzahlung in den USA leisten? Besser nicht. Das Risiko, Sicherheitsleistung und erste Miete an Betrüger zu verlieren, ist real.

So etwas geschieht selbst innerhalb der USA. Via Craigslist oder andere Internetforen bieten freundliche Leute ihre Wohnung an: Das Militär, ein Berufswechsel, ein Familienereignis zwingt sie zum Umzug und zur günstigen Untervermietung. Auch Mieter aus dem Ausland ohne Nachweis amerikanischer Kreditwürdigkeit würden berücksichtigt. Zahlung über Western Union wird akzeptiert.

Wenn der Mieter eintrifft, gibt es keine Wohnung, keinen Vermieter, vielleicht mehrere geprellte Mieter, und kein Geld zurück. Die Moral: Keine Anzahlung, ohne die Wohnung besichtigt und den Vermieter gesehen zu haben. Auch wer aus dem Ausland in die USA kommt, findet kurzfristig vor Ort risikofreie Angebote.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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