Nein, antwortet am 24. Juni 2011 das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks in James Lyons v. RN/HSA Suzanne Brandly, Az. 11-0410. Sein Uro-Problem bestand bereits vor der Haft und verschlimmerte sich. Eine Pflichtverletzung könne aus einer behaupteten Vernachlässigung folgen. Dafür fehlen jede Anzeichen.
Dass intensiv behandelt wurde, ist bewiesen. Dass auch andere, unbeschrittene Behandlungswege denkbar sind, stellt keinen ärztlichen Kunstfehler dar und kann keine Staatshaftung nach dem achten Verfassungszusatz zur amerikanischen Bundesverfassung auslösen.