So wie die Leistungspflichten in den USA nur substantial Performance verlangen - und nicht wie im deutschen Recht die vollständige Erfüllung - kennt auch das Fristenrecht der USA eine Besonderheit. Die Klausel Time is of the Essence macht die ihr unterworfenen Frist verbindlich.
Im Fall Horng Techical Enterprise Co., Ltd. v. Sakar International, Inc., Az. 10-3648, stellte das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA am 23. Juni 2011 fest, dass die Frist zur Unterzeichnung ohne diese Klausel weich war und der Fristablauf den Vergleich nicht undurchsetzbar machte. Auch nach Bedingungsrecht, erklärte das Gericht lesenswert, konnte keine Unwirksamkeit aus der Versäumnis resultieren.