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Mittwoch, den 29. Juni 2011

Confrontation-Clause und Labortests

 
CT - Washington.   Die Confrontation Clause aus dem 6. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika besagt, dass dem Angeklagten bei einem strafrechtlichen Verfahren die Zeugen, deren Aussagen ihn belasten, gegenübergestellt werden. Zeugenaussagen fern von der eigentlichen Verhandlung sind nur zulässig, wenn der Zeuge nicht verfügbar ist oder der Angeklagte im Vorhinein die Möglichkeit zu einem Kreuzverhörs hatte. Soll ein gerichtsmedizinisches Gutachten als Beweis eingeführt werden, ist dies nur zulässig, wenn dazu auch eine Person vor Gericht aussagt, die die Richtigkeit dieses Gutachtens bezeugen kann.

Der Supreme Court der USA hatte am 23. Juni 2011 in dem Fall Bullcoming v. New Mexico, Az. 09-10876, zu entscheiden, wie sich die Confrontation Clause auf die Einbringung von Laboruntersuchungen in das Gerichtsverfahren auswirkt. Nachdem Bullcoming unter Alkoholeinfluss einen Wagen gelenkt hat, wurde zur Beweissicherung eine Blutprobe entnommen. Die Besonderheit in dem Fall war, dass nicht der Arzt, der die Laboruntersuchung durchgeführt hatte, vor Gericht aussagte, sondern sein Kollege. Dieser Kollege kannte sich zwar grundsätzlich mit dem Ablauf solcher Tests aus, hatte aber weder an der konkreten Untersuchung teilgenommen noch die Laborergebnisse unterschrieben.

Das Gericht entschied, dass der Angeklagte das aus der Verfassung abgeleitete Recht hat, dem Sachverständigen - wie bei jedem belastenden Zeugen - gegenübergestellt zu werden, der die Untersuchung durchgeführt und die Testergebnisse unterschrieben hat.



Ende der Allzuständigkeit

 
CK - Washington.   Die sagenumwobene Allzuständigkeit amerikanischer Gerichte für Angelegenheiten mit forumsfremden Sachverhalten erlitt am 27. Juni 2011 eine herbe Absage im Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten. Gleich in zwei Entscheidungen stimmte der Supreme Court  in der amerikanischen Hauptstadt Washington, DC gegen die Ausübung der personal Jurisdiction-Gesetze zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit bei forumsfremden Beklagten:
1. Goodyear Dunlop Tires Operations, S. A. v. Brown.
2. J. McIntyre Machinery, Ltd. v. Nicastro.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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