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Dienstag, den 12. Juli 2011

Altauto: Produkthaftung USA  

.   Fehlgesteuert, Auto überschlägt sich, mit 24 querschnittsgelähmt - dann die Klage auf Schadensersatz wegen Produkthaftung für den alten Sportlaster wegen mangelnder Warnung und Designfehlern. Die Klage bleibt auch in der Revision erfolglos.

Am 11. Juli 2011 erklärte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks im Fall Melanie Ivy v. Ford Motor Co., Az. 10-1078, nach einer detaillierten Sachverhaltsdarstellung die Rechtsfragen.

Die Behauptung der unzureichenden Warnung vor Gefahren im Failure to warn Claim greift nicht, weil das Opfer die Warnungen gar nicht gelesen hatte. Der Anspruch wegen fehlerhaften Designs, negligent Design Claim, greift bei über dem 10 Jahre alten Fahrzeug nicht, weil das einzelstaatliche Gesetz die Verjährungfrist für Produkthaftungsklagen auf zehn Jahre festlegte. Die Ausnahme wegen absichtlicher oder in Kauf genommener Gefährdung ist ebenfalls nicht einschlägig, erklärt das Gericht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.