Am 11. Juli 2011 erklärte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks im Fall Melanie Ivy v. Ford Motor Co., Az. 10-1078, nach einer detaillierten Sachverhaltsdarstellung die Rechtsfragen.
Die Behauptung der unzureichenden Warnung vor Gefahren im Failure to warn Claim greift nicht, weil das Opfer die Warnungen gar nicht gelesen hatte. Der Anspruch wegen fehlerhaften Designs, negligent Design Claim, greift bei über dem 10 Jahre alten Fahrzeug nicht, weil das einzelstaatliche Gesetz die Verjährungfrist für Produkthaftungsklagen auf zehn Jahre festlegte. Die Ausnahme wegen absichtlicher oder in Kauf genommener Gefährdung ist ebenfalls nicht einschlägig, erklärt das Gericht.