×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 13. Juli 2011

DaVinci verschleudert. Haftet Christie's?

 
.   Die Klägerin aus der Schweiz versteigerte über Christie's ein Bild, das als Billigwerk aus dem 19. Jahrhundert geschätzt wurde. Neun Jahre später informierte Christie's sie, dass das Bild wohl ein DaVinci war. Der Wert: $150 Mio. Sie verlangte Schadensersatz und die Herausgabe des alten Rahmens, den der Auktionator gegen einen zeitgemäßen ausgewechselt hatte.

Vor Gericht in New York verliert sie: Ihre Ansprüche entstanden mit der Versteigerung und sind verjährt. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA differenziert im Fall Marchig v. Christie's, Az. 11-461.

In seiner neunseitigen Begründung erklärt es am 12. Juli 2011, warum die Verjährung für den Schadensersatz greift, für die Herausgabe jedoch nicht unbedingt. Im letzten Punkt muss das Untergericht die Fakten weiter prüfen und möglicherweise den Geschworenen zur Subsumtion vorlegen. `







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER