Vor Gericht in New York verliert sie: Ihre Ansprüche entstanden mit der Versteigerung und sind verjährt. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA differenziert im Fall Marchig v. Christie's, Az. 11-461.
In seiner neunseitigen Begründung erklärt es am 12. Juli 2011, warum die Verjährung für den Schadensersatz greift, für die Herausgabe jedoch nicht unbedingt. Im letzten Punkt muss das Untergericht die Fakten weiter prüfen und möglicherweise den Geschworenen zur Subsumtion vorlegen. `