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Donnerstag, den 14. Juli 2011

Die BRD in den USA verklagen - nein danke!  

.   Mein Nachbar spinnt. Oder: Deutsche Gerichte versagen mir mein Recht. Regelmäßig treffen hier solche Mandatsanfragen ein. Warum? Man will im amerikanischen Gericht klagen, am besten gleich gegen die BRD.

Meine Agenten werden ihnen Bomben senden, wenn Sie uns nicht gegen den deutschen Unrechtsstaat vertreten. Das gibt es auch.

Ein für alle Mal: Nein danke!

Zu den Gründen für die Abstinenz zählen:
1. Prinzip. Das kann ein anderer Anwalt anders sehen. Dann sollte man die weiteren Gründe bedenken:
2. Die BRD ist wie jeder Staat vor fremden Gerichten immun, also fehlt die Zuständigkeit der US-Gerichte.
3. Von den Kosten eines US-Prozesses haben die meisten keine Vorstellung. Nicht umsonst gilt der Prozess in Deutschland als besonders kostengünstig - zudem auch als fair.
4. Der Schmerz des amerikanischen Prozesses ist wenigen bewusst. Ausforschungsbeweisverfahren und vollständige Entblößung der Person in der Vernehmung sind die Regel.
5. In den USA gibt es die prozessuale Gerechtigkeit - langwierig und teuer. In Deutschland liegt der Schwerpunkt auf der materiellen Gerechtigkeit. Unvergleichbar wertvoller.
Wer's nicht glauben will, kann sich ja mit $350 für Gerichtskosten in die USA aufmachen und pro se einen Complaint einreichen. Postulationsfähig ist jeder. Auch ein Tourist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.