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Samstag, den 16. Juli 2011

BRD-Haftung nach Nazi-Zahlungshalt im US-Gericht

 
.   Deutschland haftet neben deutschen Banken nicht vor einem Bundesgericht in Florida für Schuldverschreibungen aus Vertragsverletzung, nachdem Zahlungen im Jahre 1933 eingestellt wurden.

Jedenfalls lässt sich die behauptete Forderung dort nicht eintreiben, entschied der United States District Court am 14. Juli 2011. Die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wurde abgewiesen, während der Prozess gegen die Banken weiter geht.

In Sachen Sovereign Bonds Exchange LLC v. Federal Republic of Germany, Az. 10-21944, hatte die Klägerin für im ehemaligen Mittel­deutschland ausgegebene Schuldver­schreibungen zuständigkeits­begründende Argumente und Behaup­tungen vorgetragen, die nach Fallrecht auf Bonds aus West­deutschland gelten, und zudem nicht den Umstand berücksichtigen, dass die Papiere als gestohlen eingestuft sind.

Richterin Cecilia Altonaga verkündete eine sorgfältig begründete Entscheidung, die die Staats­immunität Deutschlands nach dem Foreign Sovereign Immunities Act verneint, jedoch auch die sachliche Zuständigkeit des Gerichts. Der Klägerin gestattet sie, bis zum 28. Juli 2011 die Klage im Hinblick auf die von ihr nicht nachgewiesene Validierung der Bonds zu ändern. Die sonstigen vom Gericht aufgezählten Beklagten betrifft diese Entscheidung nicht:
HSH Nordbank AG, Kiel, successor to Landesbank der Provinz Schlewig-Holstein, doing business as HSH Nordbank Ag New York, Westlb AG, Duesseldorf, successor to Landesbank der Rheinprovinz, Landesbank der Provinz Westfalen and Landesbank fur Westfalen (Girozentrale), doing business as WestLB AG New York, Helaba Landesbank Hessen-Thueringen, Frankfurt AM Main, doing business as Helaba Landesbank Hessen-Thueringen New York, LBBW Landesbank Baden-Wuerttemberg, Stuttgart, successors to Landeskreditbank Baden-Wurttemberg, doing business as LBBW Niederlassung New York, LBBW New York, Dekabank Deutsche Girozentrale, Norddeutsche Landesbank Girozentrale Hannover, successor to Hannoversche Landeskreditanstalt, doing business as Norddeustsche Landesbank Girozentrale New York.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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