Die Beweisfrage berührt ein ärztliches Gutachten. Das erstinstanzliche Gericht im Ostbezirk Pennsylvaniens erklärte am 15. Juli 2011 lesenswert die Kriterien für die Zulassung einer Gutachterin im Prozess. Neben der fachlichen Qualifikation kommt dabei der Verknüpfung von Prozesstatsachen mit wissenschaftlich anerkannten Methoden eine bedeutende Rolle zu. Im letzten Bereich reicht das Ipse Dixit der Gutachterin nicht, bestimmt es.
Ein Hirntrauma wollte die Ärztin bestätigen, doch das Gericht stellte fest, dass die Klägerin nicht einmal einen Kopfstoß oder Kopfschmerzen beklagte. Im Detail erfährt der Leser, wie die Ärztin zur Bestätigung eines bleibenden Hirnschadens gelangt, zu dem die Fakten ebenso wie dem Laien erkenntlichen Beschwerden sowie das Unterbleiben jeglicher wissenschaftlicher Untersuchung oder Behandlung keinen Hinweis bieten. Die Gutachterin wird daher ausgeschlossen.