Wegen der Weigerung, im Discovery-Verfahren des US-Prozesses Beweise an den Fonds zu liefern, konnte das Gericht umfassendes Ermessen ausüben und Sanktionen auferlegen. Gegen Nu Image verfügte das Gericht die Abweisung aller Einreden und den Erlass eines Versäumnisbeschlusses dem Grunde nach.
Als die Beklagte auch keine Informationen zur Schadensbemessung beisteuerte, setzte es einen Betrag in Millionenhöhe fest. Am 19. Juli 2011 bestätigte das Bundesrevisionsgericht des neunten Bezirks in San Francisco das resultierende Urteil mit einer lehrreichen Begründung.