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Dienstag, den 19. Juli 2011

Beweis verweigert: Sanktion: Urteil  

.   Einnahmen für Musiker verwaltet der Fonds. Wenn Filmfirmen nicht zahlen, klagt der Fonds. In Dreith v. Nu Image, Inc., Az. 10-55172, erfuhr eine Filmfirma, wie ein Gericht die verweigerte Mitwirkung bei der Beweiserhebung beurteilt.

Wegen der Weigerung, im Discovery-Verfahren des US-Prozesses Beweise an den Fonds zu liefern, konnte das Gericht umfassendes Ermessen ausüben und Sanktionen auferlegen. Gegen Nu Image verfügte das Gericht die Abweisung aller Einreden und den Erlass eines Versäumnisbeschlusses dem Grunde nach.

Als die Beklagte auch keine Informationen zur Schadensbemessung beisteuerte, setzte es einen Betrag in Millionenhöhe fest. Am 19. Juli 2011 bestätigte das Bundesrevisionsgericht des neunten Bezirks in San Francisco das resultierende Urteil mit einer lehrreichen Begründung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.