Der United States District Court for the District of Columbia muss zur Klagabweisung am 3. August 2011 nicht einmal weit ausholen. Die Klägerin unternimmt einen wiederholten Anlauf gegen die Kanzlei - dabei wirkt die Rechtskraft aus einem gegen die Vorwürfe ausgegangenen Prozess auch in diesem.
Ob $500 Mio. oder das Dreifache nach dem Anti-Mafia-Gesetz Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act bei der Vertretung einer Mandantschaft im Zusammenhang mit Gasbohrkonzessionen verlangt werden oder mehr, spielt keine Rolle. Die Rechtskraft des Urteils auch eines anderen Gerichts bindet nach dem res judicata-Grundsatz, wie das Gericht in Washington, DC auf 18 Seiten leicht nachvollziehbar darlegt. Damit ist die Folgeklage unschlüssig.