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Freitag, den 05. Aug. 2011

Rechtskraft wirkt zugunsten Kanzlei  

.   Bruckhaus genoss einen guten Namen unter deutschen Kanzleien. Vor dem Washingtoner untersten Bundesgericht taucht er in der Parteibezeichnung RSM Production Corporation v. Freshfields Bruckhaus Deringer US LLP, Az. 10cv0457-20, auf und erlebt die Ehrenrettung gegen den Vorwurf der Verschwörung.

Der United States District Court for the District of Columbia muss zur Klagabweisung am 3. August 2011 nicht einmal weit ausholen. Die Klägerin unternimmt einen wiederholten Anlauf gegen die Kanzlei - dabei wirkt die Rechtskraft aus einem gegen die Vorwürfe ausgegangenen Prozess auch in diesem.

Ob $500 Mio. oder das Dreifache nach dem Anti-Mafia-Gesetz Racketeer Influenced and Corrupt Organizations Act bei der Vertretung einer Mandantschaft im Zusammenhang mit Gasbohrkonzessionen verlangt werden oder mehr, spielt keine Rolle. Die Rechtskraft des Urteils auch eines anderen Gerichts bindet nach dem res judicata-Grundsatz, wie das Gericht in Washington, DC auf 18 Seiten leicht nachvollziehbar darlegt. Damit ist die Folgeklage unschlüssig.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.