Die Parteien sind Wettbewerber im gleichen Marktsegment. CollegeSource ist in Kalifornien ansässig, AcademyOne in Pennsylvania. Letztere machte CollegeSource Konkurrenz, indem sie bei einer Suchmaschine über gesponserte Links ihre Dienste in Kalifornien anbot und gleichzeitig unrechtmäßig beschaffte Dokumente der Klägerin auf der eigenen Webseite veröffentlichte. Im Sinne des amerikanischen Rechts gilt die fremdstaatliche Gesellschaft als foreign, was auch bei einer deutschen Gesellschaft gelten würde.
Das Gericht in Kalifornien lehnte eine allgemeine Zuständigkeit, general Jurisdiction, ab, da die Gesellschaft nicht in Kalifornien ansässig ist. Die Verletzung geistigen Eigentums allein reiche für die Begründung einer Zuständigkeit nicht aus, da sie nicht von einigem Gewicht war.
Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit in San Francisco als Revisionsgericht bejahte jedoch eine spezielle persönliche Zuständigkeit, specific personal Jurisdiction, da durch den Internetauftritt ein minimaler Kontakt zu Kalifornien als Forumsstaat hergestellt, der Eingriff in die Rechte der Klägerin zielgerichtet war und eine Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Beklagte auch nicht unzumutbar ist.