Vergleichend werben - aber richtig
MxN - Washington. Inspired Technology, Inc. hatte im Rahmen vergleichender Werbung für Klebebänder Tests am eigenen Produkt und dem des Konkurrenten 3M durchgeführt. Dies ist in den USA durchaus üblich, jedoch darf dabei weder gegen den Grundsatz des fairen Wettbewerbs noch gegen anerkannte Standards wissenschaftlichen Arbeitens verstoßen werden.
ITI fertigte unter anderem eine Fotomontage des Konkurrenzprodukts an und führte irreführende Tests durch, welches das Produkt von 3M fälschlich schlecht dastehen ließen. ITI hat damit § 43 (a) des Lanham Act verletzt, indem es unwahre Werbung verbreitet und den bei vergleichenden Tests üblichen Standard wissenschaftlicher Methoden nicht beachtet hat, bestätigten die Gerichte.
Im Anschlussprozess verweigerte die Haftpflichtversicherung von ITI die Zahlung des Schadens, weil ITI vorsätzlich eine unerlaubte Handlung begangen habe, und die Police dafür die Deckung ausschließe. Das Berufungsgericht des achten Bezirks entschied am 10. August 2011 in AMCO Insurance Company v. Inspired Technologies, Inc., Az. 10-2321, dass das Anfertigen der Fotomontage einen vorsätzlichen Verstoß gegen den Lanham Act indiziere.
Für die Verletzung wissenschaftlicher Standards könne dies jedoch nicht gelten, da dies auch lediglich fahrlässig gewesen sein kann und die Versicherung keinen Vorsatz beweisen konnte. Die Versicherung musste daher für den Schaden einstehen.
ITI fertigte unter anderem eine Fotomontage des Konkurrenzprodukts an und führte irreführende Tests durch, welches das Produkt von 3M fälschlich schlecht dastehen ließen. ITI hat damit § 43 (a) des Lanham Act verletzt, indem es unwahre Werbung verbreitet und den bei vergleichenden Tests üblichen Standard wissenschaftlicher Methoden nicht beachtet hat, bestätigten die Gerichte.
Im Anschlussprozess verweigerte die Haftpflichtversicherung von ITI die Zahlung des Schadens, weil ITI vorsätzlich eine unerlaubte Handlung begangen habe, und die Police dafür die Deckung ausschließe. Das Berufungsgericht des achten Bezirks entschied am 10. August 2011 in AMCO Insurance Company v. Inspired Technologies, Inc., Az. 10-2321, dass das Anfertigen der Fotomontage einen vorsätzlichen Verstoß gegen den Lanham Act indiziere.
Für die Verletzung wissenschaftlicher Standards könne dies jedoch nicht gelten, da dies auch lediglich fahrlässig gewesen sein kann und die Versicherung keinen Vorsatz beweisen konnte. Die Versicherung musste daher für den Schaden einstehen.