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Samstag, den 13. Aug. 2011

Vergleichend werben - aber richtig  

MxN - Washington.   Inspired Technology, Inc. hatte im Rahmen vergleichender Werbung für Klebebänder Tests am eigenen Produkt und dem des Konkurrenten 3M durchgeführt. Dies ist in den USA durchaus üblich, jedoch darf dabei weder gegen den Grundsatz des fairen Wettbewerbs noch gegen anerkannte Standards wissenschaftlichen Arbeitens verstoßen werden.

ITI fertigte unter anderem eine Fotomontage des Konkurrenzprodukts an und führte irreführende Tests durch, welches das Produkt von 3M fälschlich schlecht dastehen ließen. ITI hat damit § 43 (a) des Lanham Act verletzt, indem es unwahre Werbung verbreitet und den bei vergleichenden Tests üblichen Standard wissenschaftlicher Methoden nicht beachtet hat, bestätigten die Gerichte.

Im Anschlussprozess verweigerte die Haftpflichtversicherung von ITI die Zahlung des Schadens, weil ITI vorsätzlich eine unerlaubte Handlung begangen habe, und die Police dafür die Deckung ausschließe. Das Berufungsgericht des achten Bezirks entschied am 10. August 2011 in AMCO Insurance Company v. Inspired Technologies, Inc., Az. 10-2321, dass das Anfertigen der Fotomontage einen vorsätzlichen Verstoß gegen den Lanham Act indiziere.

Für die Verletzung wissenschaftlicher Standards könne dies jedoch nicht gelten, da dies auch lediglich fahrlässig gewesen sein kann und die Versicherung keinen Vorsatz beweisen konnte. Die Versicherung musste daher für den Schaden einstehen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.