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Donnerstag, den 18. Aug. 2011

Freischaffende Schreiber im Internet

 
.   Die Klasse freiberuflicher Autoren verklagt Verlage. Die Autoren schrieben für Druckwerke. Die Verlage stellten die Werke ins Internet oder Datenbanken.

Das Gericht erlaubte die Sammelklage, nachdem der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, der United States Supeme Court in der Hauptstadt Washington, die Rechtswidrigkeit der elektronischen Verwendung im Präzedenzfall N.Y. Times v. Tasini, 533 U.S. 488 (2001), bestätigt hatte.

In New York entschied am 17. August 2011 das Bundesrevisionsgericht des zweiten US-Bezirks, dass die Klasse der Autoren nicht wie vom Untergericht erfolgt zusammengestellt werden darf. Auf 52 Seiten erklärt es die Voraussetzungen der Sammelklage und die Unterschiede in den Gruppen der Autoren und der Arten der Verwendung ihrer Werke: Literary Works in Electronic Databases Copyright Litigation, Az. 05-5943.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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