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Freitag, den 19. Aug. 2011

Anscheinsbeweis und Widerlegung  

MxN - Washington.   Bestätigt ein Verbraucher durch seine Unterschrift den Empfang einer Widerrufsbelehrung, begründet dies eine Vermutung dahingehend, dass er diese Dokumente auch tatsächlich erhalten hat.

Im Anwendungsbereich des verbraucherschützenden Truth in Lending Act für Kreditgeschäfte reicht zur Widerlegung dieser Vermutung allein die glaubhafte und widerspruchsfreie Aussage des Darlehensnehmers, der beglaubigende Notary Public habe dem Darlehensnehmer bei Vertragsschluss tatsächlich weder Zeit zur Kenntnisnahme gelassen noch entsprechende Dokumente ausgehändigt.

Das Berufungsgericht des dritten Bezirks entschied am 17. August 2011 in Karen V. Cappuccio v. Prime Capital Funding LLC et al., Az. 09-4055, dass das Untergericht diese Rechtsfolge verkannt und deshalb der Jury falsche Anweisungen zur Beweiswürdigung erteilt habe, woraufhin diese den Anspruch der Klägerin versagte. Da das Berufungsgericht den Juryspruch nicht ersetzen darf, wurde zur Neuverhandlung zurückverwiesen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.