Im Anwendungsbereich des verbraucherschützenden Truth in Lending Act für Kreditgeschäfte reicht zur Widerlegung dieser Vermutung allein die glaubhafte und widerspruchsfreie Aussage des Darlehensnehmers, der beglaubigende Notary Public habe dem Darlehensnehmer bei Vertragsschluss tatsächlich weder Zeit zur Kenntnisnahme gelassen noch entsprechende Dokumente ausgehändigt.
Das Berufungsgericht des dritten Bezirks entschied am 17. August 2011 in Karen V. Cappuccio v. Prime Capital Funding LLC et al., Az. 09-4055, dass das Untergericht diese Rechtsfolge verkannt und deshalb der Jury falsche Anweisungen zur Beweiswürdigung erteilt habe, woraufhin diese den Anspruch der Klägerin versagte. Da das Berufungsgericht den Juryspruch nicht ersetzen darf, wurde zur Neuverhandlung zurückverwiesen.