Ärgerlich umso mehr, wenn diese wegen an den Haaren herbeigezogener Ansprüche entstehen. So in Michael Buetow et al. v. A.L.S. Enterprises, Inc. et al., Az. 10-2415, in welchem das Berufungsgericht des achten Bezirks am 18. August 2011 über Jägerkleidung zu entscheiden hatte, welche in den 1990ern verkauft, nicht wie versprochen Körpergeruch eliminierte, sondern diesen nach 15 Jahren in einem haushaltsüblichen Trockner wieder hervorbringen ließ.
Das Untergericht gewährte den Klägern wegen falscher und irreführender Werbeaussagen eine dauerhafte Unterlassungsverfügung, da eliminieren eben nicht reduzieren bedeute. Das Berufungsgericht hob diese auf. Nicht ersichtlich ist, warum auf Fragen der Verjährung nicht eingegangen wurde, jedoch konnten die Kläger keine nicht wiedergutzumachende Verletzung beweisen. So schlimm konnte der Geruch dann also nicht gewesen sein.