Nach einem langen, teuren und nervenaufreibenden Prozess verkündete das dortige erstinstanzliche Bundesgericht im Fall Capitol Records Inc. et al. v. MP3Tunes, LLC et al., Az. 07 Civ 9931, eine Grundsatzentscheidung: Der Dienst verletzt kein Urheberrecht.
Der zuständige Richter Pauley ist für seine Gründlichkeit bekannt. Er hört sich Phantastereien geduldig an und trifft kühlen Kopfes sein Urteil. Dieses belegte er am 22. August 2011 in einer sorgfältigen Auseindersetzung mit den Tatsachen und dem anwendbaren Recht auf 29 Seiten.