Im Fall William Gray, III v. Hearst Communications, Inc., Az. 10-1302, prüfte das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA die Frage der Einheitlichkeit als Voraussetzung einer Sammelklage und bejahte sie am 24. August 2011 lesenswert.
Marktdurchdringung war ausdrücklich im Vertrag versprochen, damit eine Kardinalpflicht. Zudem hatten Werber sie einheitlich allen Kunden versprochen. Eins der wesentlichen Elemente einer Class Action liegt damit vor, sodass das Gericht das Untergericht den Prozess gegen die Telefonbuchverlag fortsetzen lässt.